EULA („Endbenutzer-Lizenzvereinbarung“)

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EULA („Endbenutzer-Lizenzvereinbarung“)

Stand: 13.07.2014

Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen sorgfältig durch. Mit der Installation der angebotenen Software/App erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen und Bedingungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags.

Der folgende Vertrag zur Nutzung der Windows-Anwendung Holzmichel-Manager – im Folgenden als „Software“ bezeichnet – wird zwischen Hans-Jörg Glatthaar – im Folgenden als „Lizenzgeber“ bezeichnet – und jedem, der diese Software käuflich erwirbt und installiert, darauf zugreift oder sie in irgendeiner anderen Art nutzt, – im Folgenden als „Anwender“ bezeichnet – geschlossen.

1. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

2. Lizenzerteilung

Der Lizenzgeber räumt dem Anwender das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die unter Ziffer 3 angeführten Programme einschließlich etwaiger bezeichneter Zusatzprogramme und das jeweils zugehörige Material auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer unter den nachstehenden Bedingungen zu nutzen. Die unter Ziffer 3 bezeichnete Software wird zum Download käuflich angeboten.

3. Volllizenz

Die Volllizenz beinhaltet die Software Holzmichel-Manager und die Anleitung.

(i) Die Software ist nur zur Verwendung in Deutschland und Österreich und Kauf durch Anwender mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland und/oder Österreich bestimmt.

(ii) Die Lizenz wird in Form einer Lizenzdatei mit stark verschlüsselten Lizenzinformationen per E-Mail ausgeliefert. Die Datei beinhaltet neben technischen Informationen den Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse des Anwenders.

(iii) Pro Computer ist eine Lizenz erforderlich. Die Nutzung einer Lizenz auf mehreren Computern ist nicht gestattet. Für den Lizenzierungsvorgang sowie für die Lizenzprüfung ist eine Verbindung zum Internet erforderlich.

4. Nutzungsrechte und Updates

Mit dem Erwerb einer Lizenz hat der Anwender das Recht auf die zeitlich unbegrenzte Nutzung von Updates (neue Fassungen) der Software. Updates werden in unregelmäßigen Abständen bereitgestellt. Ein Anspruch auf das Erscheinen von Updates besteht nicht.

(i) Liefert der Lizenzgeber Software-Updates online aus, so gelten auch für diese die Nutzungsbedingungen.

(ii) Der Anwender kann mit der Programmnutzung auf andere Rechner desselben Typs wechseln, muss jedoch in diesem Fall das Programmexemplar auf dem bisher genutzten Rechner physikalisch löschen.

(iii) Das Kopieren von überlassenen Programmen in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfange vertragsmäßiger Nutzung, insbesondere zur anwendungserforderlichen Datensicherung, zulässig. Ein Vervielfältigen der Dokumentation ist unzulässig.

(iv) Nur mit Einwilligung des Lizenzgebers zulässig ist jede Form der Dekompilierung, Disassemblierung sowie jede sonstige Form der Rückerschließung von Programmformaten, ebenso alle Änderungen oder Erweiterungen oder sonstigen Eingriffe des Anwenders oder Dritter im Kundenauftrag in das Programm sowie seine Verbindung mit oder Integration in andere Programme. Unzulässig ist das Verändern oder Entfernen von Schutzrechtsvermerken oder von technischen Kopiersperren.

5. Weitergabe

Die lizenzierte Software darf nicht vermietet oder verleast werden. Die Lizenz kann jedoch in vollem Umfang dauerhaft übertragen werden, wenn der neue Nutzer diesen Lizenzvertrag akzeptiert.

6. Zustimmung

(i) Die Installation und der Gebrauch dieser Software bedeuten eine Annahme der Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrages.
(ii) Sollten Sie mit den Bestimmungen dieser Lizenz nicht einverstanden sein, müssen Sie alle Dateien dieser Software von Ihren Speichermedien löschen und die Benutzung der Software einstellen.

7. Gewährleitung

(i) Der Lizenzgeber übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die überlassene (erstellte) Software bei vertragsgemäßer Benutzung die vereinbarten Funktionen erfüllt. Fehler hat der Anwender dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen.

(ii) Ist der Anwender Kaufmann, bleibt seine Rüge- und Untersuchungspflicht unberührt.

(iii) Mitgeteilte Fehler sind vom Lizenzgeber zu beseitigen. Diese Mängelbeseitigung kann durch Auslieferung eines Update oder einer neuen Programmversion erfolgen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, muss der Lizenzgeber eine Ausweichlösung entwickeln. Scheitert diese, kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder Rücktritt vom Vertrag erklären.

(iv) Keine Gewährleistung übernimmt der Lizenzgeber dafür, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Anwenders entspricht, sofern diese nicht ausdrücklich und spezifiziert vereinbart wurden.

(v) Soweit ein vom Anwender mitgeteilter Fehler nicht festgestellt werden kann oder auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist, trägt der Anwender die anteiligen Prüfkosten und Kosten für die Anfahrt etc. des Lizenzgebers.

(vi) Soweit der Anwender vom Lizenzgeber ein Mängelbeseitigungs-Update online zugänglich gemacht erhält, wird er (sofern das Update nicht ohnehin eine automatische Routine zum Überschreiben der bisherigen Fassung aufweist), die bisherige Fassung umgehend löschen.

8. Rechteinhaber

(i) Der Inhaber aller Urheberrechte an der Software sowie der Lizenzgeber und als solcher der Herausgeber der Lizenz und ausschließlicher Inhaber der weltweiten Rechte für die Reproduzierung und Vertrieb sowie der Rechte, die Software in jeglicher Form öffentlich zur Verfügung zu stellen, ist Hans-Jörg Glatthaar, Hauptstraße 34, 35315 Homberg/Ohm, Deutschland.

(ii) Der Lizenzgeber bleibt Inhaber aller Rechte an den dem Anwender überlassenen Programmen einschließlich des jeweils zugehörigen Materials, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

9. Gebühren

(i) Im Falle des Erwerbs einer Volllizenz bzw. der Nutzung auf unbestimmte Zeit ist der Anwender zur Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die aktuelle Preisliste kann unter http://preisliste.eforst.de eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden.

(ii) Einzelne im Angebot nicht bezeichnete Positionen, wie etwa die Zurverfügungstellung von Datenträgern oder Reisekosten (Fahrt-, Übernachtungskosten etc.) oder gesonderte Schulungen, werden gemäß der jeweils geltenden Preisliste des Lizenzgebers aufgrund Vereinbarung der jeweiligen Leistungsposition berechnet.

10. Installation

(i) Die Installation der Programmkopie durch den Lizenzgeber sowie Einweisungs-, Schulungs- und Software-Pflegeleistungen bedürfen besonderer Vereinbarung.

(ii) Die erforderlichen Installationsvoraussetzungen (etwa hinsichtlich der notwendigen Systemsoftware) sind vom Anwender in Abstimmung mit dem Lizenzgeber herzustellen.

11. Pflichten des Anwenders

(i) Der Anwender darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben des Lizenzgebers an den Programmen in keiner Form verändern.

(ii) Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und die zugehörige Dokumentation durch ausreichende technische Absicherung seines IT-Systems abzusichern. Das gilt auch für vom Anwender erstellte Sicherungskopien.

12. Speicherung des Vertragstextes

Nach Bestellung erhält der Anwender eine E-Mail mit der Lizenzdatei und eine E-Mail mit der Rechnung und der EULA. Kopien dieser E-Mails werden vom Lizenzgeber nicht-öffentlich gespeichert. Dem Anwender können diese Informationen jedoch auf Anfrage erneut per E-Mail gesendet werden.

13. Widerrufsbelehrung

Der Anwender kann den Kauf der Software innerhalb von 14 Tagen nach Lizenzerteilung widerrufen, indem er eine entsprechende E-Mail oder einen Brief an die in Ziffer 8.(i) angegebene Adresse sendet.

14. Kündigung

Bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen durch einen Vertragspartner ist die jeweils andere Seite zur sofortigen Kündigung berechtigt.

15. Sonstiges

(i) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Der Vertrag wird mit Installation und Gebrauch dieser Software wirksam (siehe Ziffer. 6.(i)).

(ii) Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen getrennter schriftlicher Vereinbarung und sind kostenpflichtig und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits gelten auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird; ein stillschweigendes Anerkenntnis (etwa durch schlüssiges Verhalten) Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(iii) Es gilt ausschließlich deutsches Recht (diese EULA unterliegt deutschem Recht) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(iv) Hans-Jörg Glatthaar, Hauptstraße 34, 35315 Homberg/Ohm, Deutschland -Lizenzgeber- und Sie vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Gießen (Hessen), Deutschland.

(v) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.